* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
Georg Böhles
Bachelor of Arts (BWL- Fachrichtung Versicherung)
Tel: 06322/9970153
Mobil: 0151/22869697